Gigabit-Ausbau


Endlich Glasfaser!
HIGHSPEED INTERNET für WEIHENZELL

Alle Ortsteile von WEIHENZELL werden per Glasfaser erschlossen. Mit finanzieller Unterstützung des Freistaates Bayern hat die Gemeinde WEIHENZELL den Ausbau des hochmodernen Netzes auf den Weg gebracht. CLEVERNET wird den Ausbau umsetzen und das Netz betreiben.

So kommen die Bürger von WEIHENZELL schon bald in den Genuss von rasend schnellem HIGHSPEED INTERNET. Und das Beste: wer bis "Ende November" einsteigt, erhält den Anschluss ans zukunftssichere Glasfasernetz kostenfrei.

Machen Sie jetzt mit! Sichern Sie sich bis zum "30.11.2023" den kostenfreien Anschluss ans Glasfasernetz und alle Vorteile von rasend schnellem Internet in den eigenen vier Wänden.

https://www.clevernet.de/ausbau/weihenzell

Für individuelle Beratungsgespräche ist CLEVERNET am 09.11., 16.11., 23.11. sowie 30.11.2023 bei uns im Rathaus jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr vor Ort.

Kommen Sie gerne vorbei - eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.



Verfahren 1

Breitband Förderverfahren - BayGibitR

Die Gemeinde Weihenzell beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 


Modul 1

Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Weihenzell für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.

HINWEIS: Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt.

Download:

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Karte mit der aktuellen IST-Versorgung (PDF)

 

Modul 2

Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Weihenzell veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine ergänzende Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Gemeinde bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 21.01.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

FRISTVERLÄNGERUNG Markterkundung Modul 2 bis zum 17.02.2022, 11.00 Uhr

Download:
Bekanntmachung Markterkundung (PDF)


Modul 3

BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Weihenzell hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Download:
Ergebnis Markterkundung (PDF)

Modul 4

BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Weihenzell führt ein Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern  (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL):
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av190dae-eu

 


Modul 5

BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung die Gemeinde Weihenzell bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung

Download:
Ergebnis Auswahlverfahren

 

Modul 6

BayGibitR, Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Weihenzell hat am 10.08.2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Mittelfranken erhalten.


Modul 7

BayGibitR, Kooperationsvertrag

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurden am 09.11.2023 zwischen der Gemeinde Weihenzell und der Clevernet GmbH unterzeichnet.

Die Stellungnahme der Gemeinde Weihenzell ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Kooperationsvertrag - Wirtschaftlichkeitslücke